Teilnahme an BWL-Klausuren im SoSe 2024 als Fachwechsler

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Zylinda
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Bearbeitet Teilnahme an BWL-Klausuren im SoSe 2024 als Fachwechsler

Beitrag von Zylinda »

Sehr geehrte Studienberatung,

derzeit bin ich an der Universität Hamburg immatrikuliert und im ersten Semester in Rechtswissenschaften eingeschrieben. Jedoch habe ich gemerkt, dass ich gerne zu BWL wechseln möchte. Gibt es eine Möglichkeit die BWL-Klausuren des kommenden Sommersemesters 2024 ggf. in Absprache mit den Professoren mitzuschreiben und sie dann zum Wintersemester nach erfolgreicher Zulassung anrechnen zu lassen?

Die direkte Teilnahme am Sommersemester würde mir besonders entgegenkommen, da ich die Zeit bis zur offiziellen Einschreibung zum Wintersemester dazu nutzen möchte, um bereits Leistungen für mein kommendes Studium erbringen zu können.

Falls eine direkte Teilnahme am Sommersemester nicht möglich ist, würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob es eine Option gibt, Studienleistungen von einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen. Dies könnte eine sinnvolle Alternative sein, um die Zeit bis zum Wintersemester effizient zu nutzen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Linda
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Campus-Center - BK
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Re: Teilnahme an BWL-Klausuren im SoSe 2024 als Fachwechsler

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Linda,

wenn Sie keine BWL-Veranstaltungen über Ihren STiNE-Account wählen können, nehmen Sie am besten Kontakt mit dem Studienbüro BWL auf und fragen dort nach Ihren Möglichkeiten. Grundsätzlich werden bereits erbrachte Studienleistungen nach erfolgreicher Immatrikulation im Studienbüro anerkannt, sofern diese dem Curriculum des Studiengangs BWL der Uni Hamburg entsprechen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Zylinda
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Re: Teilnahme an BWL-Klausuren im SoSe 2024 als Fachwechsler

Beitrag von Zylinda »

Liebes Campus Center,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das Studienbüro hat mir mitgeteilt, dass eine Teilnahme an den Prüfungen leider nur möglich ist, wenn man selbst im Studiengang immatrikuliert ist. Für Studierende anderer Fakultäten sind diese somit nicht geöffnet.

Da eine Bewerbung für den B.Sc. BWL an der Uni Hamburg ausschließlich zum Wintersemester und ins 1. Fachsemester möglich ist, würden Sie mir empfehlen einen Antrag auf Exmatrikulation für das kommende Sommersemester zu stellen, oder wäre ein Antrag auf Urlaubssemester für die Wartezeit zur Neu-Einschreibung sinnvoller (hierzu bräuchte man erst einen Grund, wie z.B. ein Praktikum)?
Ist ein Leersemester für das kommende zweite Fachsemester Rechtswissenschaften überhaubt erlaubt?

Erfolgt die Neu-Bewerbung über Hochschulstart oder über Stine, da ich bereits über eine Benutzerkennung der Uni Hamburg verfüge?

Mit besten Grüßen

Linda
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Campus-Center - BK
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Re: Teilnahme an BWL-Klausuren im SoSe 2024 als Fachwechsler

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Linda,

Sie bewerben sich mit Ihrer STiNE-Kennung im Rahmen des DoSV für den Studiengang BWL direkt an der Uni Hamburg. Eine Exmatrikulation ist nicht erforderlich. Sie werden im Rahmen der Immatrikulation einfach in den neuen Studiengang umgeschrieben. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chsel.html

Sie können sich zum Sommersemester exmatrikulieren, verlieren dann aber die Vorzüge des Studierendenstatus. Für die Beantragung eines Urlaubssemester ist das Einreichen eines entsprechenden Nachweises erforderlich und der Semesterbeitrag wäre trotzdem in voller Höhe zu überweisen. Auch sammeln Sie in einem Urlaubssemester keine Wartezeit, da Sie ja trotzdem an einer Hochschule immatrikuliert sind.

Da ich weder Ihre Abiturnote noch die Anzahl der gesammelten Wartesemester (bis zur Aufnahme des Studiums) kenne, ist eine Einschätzung meinerseits nicht möglich.

Schauen Sie doch mal in die Liste der NC-Werte aus den vergangenen Verfahren, ob ein zusätzliches Wartesemester für den Erfolg Ihrer Bewerbung ausschlaggebend wäre.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf

Sie können auch einfach immatrikuliert bleiben, ohne Veranstaltungen des Studiengangs Rechtswissenschaft zu belegen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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