Sehr geehrtes Team des Campus Center,
ich bin zurzeit Bachelorstudent einer anderen Universität und habe eine Zulassung für das Masterstudium an der Universität Hamburg im Sommersemester 2024 erhalten. Ich habe aber noch ein Modul im Bachelor, was ich erst im Sommersemester 2024 absolvieren kann. Dafür habe ich auch gelesen, dass ich mein Bachelorzeugnis bis spätestens 30.09 dieses Jahr abgeben kann. Ich möchte fragen, wenn ich jetzt den Studienplatz für das Sommersemester 2024 annehme, werde ich dann gleichzeitig den Studentenstatus für beide Universitäten erhalten? Wenn es der Fall ist, muss ich dann den Semesterbeitrag für beide Universitäten bezahlen? Wäre es an meiner Stelle Sinn machen, wenn ich den Studienplatz annehme und dann für ein Urlaubssemester an der Universität Hamburg beantrage?
Vielen Dank im Voraus!