Exmatrikulation - Nahtloser Übergang

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leon_lise
Beiträge: 2
Registriert: Mo 14. Aug 2023, 11:02

Bearbeitet Exmatrikulation - Nahtloser Übergang

Beitrag von leon_lise »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mein Studium an der Universität Hamburg letzte Woche abgeschlossen und möchte mich für einen weiteren Master an einer anderen Hochschule ab dem 01.03. immatrikulieren lassen. Dafür brauche ich eine Exmatrikulation der Universität Hamburg.

Da ich weiterhin als studentische Angestellte an der Universität Hamburg arbeite, muss ich aber zu jedem Zeitpunkt an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein, weshalb ich mich nahtlos an der Universität Hamburg exmatrikulieren und an der neuen Hochschule immatrikulieren muss.

Meine Frage daher: Muss ich das Wunschdatum der Exmatrikulation auf den 29.02. oder den 01.03. legen?

Können Sie mir da weiterhelfen?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation - Nahtloser Übergang

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r leon_lise,

bitte geben Sie das Wunschdatum im Exmatrikulationsantrag, welches als Exmatrikulationsdatum auch auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung erscheinen soll.

Das Exmatrikulationsdatum ist der erste Tag, an dem das Immatrikulationsverhältnis nicht mehr besteht.

Wenn Sie also den 01.03.2024 im Exmatrikulationsantrag angeben, sind Sie noch bis zum 29.02.2024 immatrikulierter Studierender der Universität Hamburg. Ab dem 01.03.2024 wären Sie dann exmatrikuliert und somit kein immatrikulierter Studierender der Universität Hamburg mehr.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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