Exmatrikulation nach Zeugniserstellung

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NiMoSch
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Registriert: Do 29. Feb 2024, 11:18

Bearbeitet Exmatrikulation nach Zeugniserstellung

Beitrag von NiMoSch »

Hallo liebes Uni-Team,
ich habe eine Frage bezüglich der Exmatrikulation nach der bestandenen Masterarbeit für den Studiengang Lehramt an Gymnasien: Ich habe gelesen, dass die Exmatrikulation automatisch in dem Semester erfolgt, in welchem das Zeugnis ausgestellt wird. Muss ich das Zeugnis dafür selbst beantragen oder wird dieses automatisch erstellt, sobald alle Noten in Stine eingetragen sind? Wäre es demnach möglich, wenn ich das Zeugnis selbst beantragen muss, das Zeugnis erst im SoSe 2024 zu beantragen um bis zum Beginn des Referendariats im August bei der Uni Hamburg als Student eingeschrieben zu bleiben?

Viele liebe Grüße

Nicholas
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Exmatrikulation nach Zeugniserstellung

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Nicholas,

Ihr Zeugnis wird Ihnen vom ZPLA erst ausgestellt, wenn Sie es beantragen. Beantragen Sie die Zeugniserstellung erst im Sommersemester 2024, bleiben Sie bis zum Ende des Semesters, also bis zum 30. September an der Universität immatrikuliert. Vorausgesetzt Sie melden sich durch Zahlung des Semesterbeitrages auch zurück.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
NiMoSch
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Registriert: Do 29. Feb 2024, 11:18

Re: Exmatrikulation nach Zeugniserstellung

Beitrag von NiMoSch »

Hallo Frau Hoffmann,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann weiß ich bescheid.

Viele Grüße
Nicholas
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