Lieber Herr Kucharski,
1) "Ich wollte Sie fragen, ob das bestandene europäische Abitur im Fach Deutsch als L2 (zweite Sprache) den ausreichenden Deutschsprachkenntnissen für das Studium entsprechen. "
Das
Europäische Abitur wird explizit in der Liste der an der Universität Hamburg akzeptierten Deutschnachweise genannt:
"Das
Europäische Abitur an den Europäischen Schulen, insofern eine Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1)
oder zweite Sprache (L2) erfolgreich absolviert wurde."
("Übersicht aller anerkannten Sprachzertifikate" -
www.uni-hamburg.de/dsh)
Diese und alle weiteren relevanten Regelungen in Bezug auf die Deutschkenntnisse finden Sie auf folgender Webseite:
www.uni-hamburg.de/dsh.
2) "Die zweite Frage lautet: Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung und die Immatrikulation an Ihrer Universität, als ein Bewerber aus dem Ausland?"
a) Ich würde Sie bitten sich unsere Webseite für internationale Studieninteressierte, auf der Sie alle relevanten Informationen für eine Bewerbung finden (Fristen, Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien, Nachweis der deutschen Sprache, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, praktische Schritte im Bewerbungsverfahren usw.) durchzulesen:
https://www.uni-hamburg.de/en/campuscen ... hluss.html.
b) Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses
Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Anerkennung ausländischen Bildungsabschlüsse durch:
www.uni-hamburg.de/vpd.
Die Anerkennung können Sie dann im Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg über das entsprechende Online-Formular in unsere
Online-Bewerbungsportal STiNE beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung und die Bewerbung für einen Studiengang zwei separate Prozesse mit unterschiedlichen Regeln und Fristen sind.
c) Bei der Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) an der Universität Hamburg sind i.d.R. noch keine Unterlagen einzureichen. Die Zulassungen erfolgen also auf der Basis der von den Bewerber*innen in der Online-Bewerbung gemachten Angaben. Alle Ausnahmen werden auf folgender Webseite explizit genannte:
https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.
Der Nachweis der Angaben aus der Bewerbung erfolgt erst innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist nach Erhalt des Zulassungsbescheids durch Abschicken des digitalen Immatrikulationsantrags mit den Immatrikulationsunterlagen.
3) Alle Informationen zum Studiengang "B.Sc. Wirtschaftsinformatik" finden Sie in unserem Studienangebot:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ?102917093.
a) Für diesen Studiengang bewerben Sie sich an der Universität Hamburg im Rahmen des
dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) (siehe
www.uni-hamburg.de/dosv).
b) Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie zur Immatrikulation folgende Unterlagen einreichen:
c) Bitte lesen Sie sich in jedem Fall die zu Beginn der Bewerbungsphase (01.06.2024) veröffentlichenden aktuellen Bewerbungsinformationen durch:
www.uni-hamburg.de/info-bachelor.
Liebe Grüße
Thomas Walter