Finales ToR anstelle von Bachelorzeugnis nachreichen bei vorläufiger Master-Einschreibung

Antworten
LukasD
Beiträge: 3
Registriert: Mo 27. Jun 2016, 22:07

Bearbeitet Finales ToR anstelle von Bachelorzeugnis nachreichen bei vorläufiger Master-Einschreibung

Beitrag von LukasD »

Liebes Team vom Campus-Center Forum,

Sie schreiben, dass "Bewerber*innen, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Hamburg erwerben, können ersatzweise eine Bescheinigung der vorherigen Hochschule über den erfolgreichen Abschluss einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend."

Erfüllt z.B. das finale ToR, welches alle Leistungen sowie Datum und Note der letzten Prüfungsleistung umfasst, diese Anforderung? Denn ich habe das finale ToR bestätigt und unterschrieben vorliegen, aber noch nicht mein Abschlusszeugnis, und wollte daher fragen, ob es genügt, dann einfach das ToR als Bestätigung für die erfolgreiche Beendigung des Bachelorstudiums anstelle des Zeugnisses bis zum 31.03 nachzureichen? Ich bin aktuell nämlich vorläufig im ersten Master-Semester Politikwissenschaften eingeschrieben.

Liebe Grüße

Lukas Dalpke
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Finales ToR anstelle von Bachelorzeugnis nachreichen bei vorläufiger Master-Einschreibung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe LukasD,

"Erfüllt z.B. das finale ToR, welches alle Leistungen sowie Datum und Note der letzten Prüfungsleistung umfasst, diese Anforderung?"

Das kann ich leider nicht beurteilen, ohne dass mir das fragliche Dokument vorliegt, da solche Dokumente unterschiedliche Informationen und Formulierungen enthalten.

Wir brauchen eine explizite Bestätigung, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Bedingungen erfüllt natürlich das Abschlusszeugnis.

Wenn kein Abschlusszeugnis vorhanden ist, kann eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, wie in dem von Ihnen zitierten Hinweis erwähnt. Ein ToR könnte eine explizite Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses des Studiums enthalten, dies muss allerdings nicht der Fall sein.

Sie können uns das fragliche Dokument gerne über das Kontaktformular des Campus-Centers zusenden und wir können Ihnen dann eine Rückmeldung geben, ob das Dokument ausreichend ist oder nicht.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten