Exmatrikulationsantrag STiNe

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LanaF
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Bearbeitet Exmatrikulationsantrag STiNe

Beitrag von LanaF »

Hallo,

ich gebe meine Bachelorarbeit am 27.03. ab und werde mich für das SoSe '24 nicht mehr immatrikulieren. Für meine Werkstudententätigkeit benötige ich bereits jetzt schon eine Exmatrikulationsbescheinigung zum 31.03. Ist es richtig, dass ich bei STiNE unter Antragssemester "WiSe '23/24" eintrage und unter Exmatrikulationsgrund "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)"? Die Z

Ein Risiko gibt es nicht, wenn ich die Exmatrikulation jetzt für den 31.03. beantrage? Laut Studienbüro ist eine Immatrikulation nur bei Anmeldung der BA notwendig :)

Erhält man Infos zur Noten per Mail, wenn man keinen STiNE Zugang mehr hat?

Vorab schon mal vielen Dank für die Antwort!

Liebe Grüße
Lana
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulationsantrag STiNe

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Lana,

1) "Ist es richtig, dass ich bei STiNE unter Antragssemester "WiSe '23/24" eintrage und ..."

Sie wollen zum Ende des Wintersemesters 2023/24 exmatrikuliert werden, also geben Sie als Antragssemester das "Wintersemester 2023/24" und als Exmatrikulationszeitpunkt "zum Semesterende" an.

2) "... und unter Exmatrikulationsgrund "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)"?"

Ja.

3) "Erhält man Infos zur Noten per Mail, wenn man keinen STiNE Zugang mehr hat?"

Der STiNE-Zugang wird nicht sofort nach dem offiziellen Exmatrikulationsdatum gesperrt, sondern das Rechenzentrum hat bestimmt Zyklen, in denen die Accounts exmatrikulierter Studierender gesperrt werde.
In der Regel vergehen also einige Wochen, bis exmatrikulierte Studierende keinen Zugang mehr zu STiNE haben. Das Rechenzentrum informiert kurz vor der Sperrung auch nochmals per E-Mail über den genauen Zeitpunkt der Sperrung.

Ich würde Ihnen raten, sich alle Dokumente aus Ihrem STiNE-Account vor der Sperrung herunterzuladen.

Nachdem Ihr STiNE-Account gesperrt wurde, müssen Sie alle Prozesse, die bei immatrikulierten Studierenden über STiNE ablaufen, eigenständig organisieren. Gegebenenfalls müssten Sie Ihr Studienbüro bzw. Ihre Prüfer*innen dann also per E-Mail kontaktieren, sofern die entsprechenden Prozesse vor der Sperrung noch nicht abgeschlossen sind.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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