Hallo,
die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Fakultät für Rechtswissenschaft an der UHH hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass ich lediglich bis zur Disputation immatrikuliert bleiben muss. Ich habe am 26.02.2024 meine Disputation bestanden und das Zwischenzeugnis erhalten. Allerdings habe ich die Dissertation noch nicht veröffentlicht und bin noch nicht meinen Ablieferungspflichten nachgekommen. Die Promotionsurkunde habe ich deshalb noch nicht erhalten.
Ich möchte den Antrag auf Exmatrikulation in STiNE stellen. Welchen Exmatrikulationsgrund muss ich auf dem Hintergrund der o. g. Tasachen auswählen:
-Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung (1)
oder
-Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe (A)?
Mit freundlichen Grüßen
Atefeh Shariatmadari