Hallo,
zu dem Fall, dass die letzten Prüfungen aus dem Bachelor im ersten Mastersemester noch in Korrektur sind und man dementsprechend mit einem vorläufigen Transcript of Records sich beim Master angemeldet hat, heißt es auf dem Merkblatt meines Masterstudienganges (Wechsel BA Soziologie zu MA Germanistische Linguistik):
"Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums oder vorläufiges Transcript of Records Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen."
Ist mit "Ende des ersten Mastersemesters" das Ende der Vorlesungszeit Mitte Juli oder das Ende der vorlesungsfreien Zeit am 30.09. gemeint? So richtig sicher sind sich die Studienbüros nicht, deswegen wurde mir nahegelegt, hier nochmal zu fragen. Das kann ja problematisch werden, da man beim verspäteten Eintrag der letzten Bachelor-Noten wieder aus dem Master exmatrikuliert wird. Insofern vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung!
Viele Grüße