Wechsel Grundschullehramt

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mariemeo
Beiträge: 2
Registriert: So 31. Dez 2023, 00:54

Bearbeitet Wechsel Grundschullehramt

Beitrag von mariemeo »

Hallo,
ich studiere zurzeit Lehramt an Grundschulen und komme jetzt ins 2. Semester.
Leider bin ich mit meiner Fächerkombi bzw. dem Fach Mathe sehr stark unzufrieden.
Nun habe ich überlegt mich für das Lehramt Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule im Wintersemester zu bewerben.
Hierzu hätte ich ein paar Fragen:

1. Kann ich nach dem Studium auch an einer normalen Grundschule in Hamburg arbeiten, oder kann ich speziell nur an Förder- und Sonderschulen sowie allgemeinbildenden Schulen integrativer Ausrichtung aller Schularten unterrichten?
2. Werden mir meine LPs für das erste und zweite Semester gutgeschrieben oder muss ich hier nochmal komplett von vorne anfangen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Wechsel Grundschullehramt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r mariemeo,

1) "Kann ich nach dem Studium auch an einer normalen Grundschule in Hamburg arbeiten, oder kann ich speziell nur an Förder- und Sonderschulen sowie allgemeinbildenden Schulen integrativer Ausrichtung aller Schularten unterrichten?"

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage zu den Voraussetzungen für das Referendariat bzw. zur Einstellung als Lehrkraft für verschiedene Schularten direkt an die zuständige Behörde für Schule und Berufsbildung. Vielen Dank.

2) "Werden mir meine LPs für das erste und zweite Semester gutgeschrieben oder muss ich hier nochmal komplett von vorne anfangen?"

Es ist wichtig zu wissen, dass die verschiedenen Teilstudiengänge je nach Art des Lehramtsstudiums unterschiedliche Lehrpläne haben können und somit unterschiedliche Studien- und Prüfungsleistungen oder Module zu absolvieren sind.

Leistungen aus einem vorherigen Studiengang können Ihnen prinzipiell für einen neuen Studiengang Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem neuen Studiengang zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge (i.e. Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) anschauen.
Die Modulhandbücher, in denen die "Verwendbarkeit des Moduls" für jedes Modul spezifiziert wird, finden Sie am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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