Liebe Sepehr Safaei,
1) "Nach Abschluss meines Zahnmedizinstudiums (Regelstudiengang) am UKE plane ich nun ..."
Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Gleichstellung mit deutschen Bewerber*innen auf
www.hochschulstart.de durch:
"...Bildungsinländer – also für alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt." (
https://hochschulstart.de/informieren-p ... bewerbende)
2) Sofern Sie sich also für einen Studiengang des
Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie Bewerber wollen, wären Sie mit einem deutschen Studienabschluss deutschen Bewerber*innen gleichgestellt, da Sie mit diesem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (siehe "Abgeschlossenes Studium" -
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html).
3) Bitte beachten Sie aber, dass Sie, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, in Bezug auf die ZV-Studiengänge als "Zweistudiumsbewerber" gelten und dass für diese Gruppe von Bewerber*innen besondere Regelungen gelten (siehe "Zweitstudium"
https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=19)
Liebe Grüße
Thomas Walter