International oder den Deustchen gelichgestellt?

Antworten
sepehr.safaei
Beiträge: 1
Registriert: So 10. Mär 2024, 12:54

Bearbeitet International oder den Deustchen gelichgestellt?

Beitrag von sepehr.safaei »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, es geht Ihnen gut. Nach Abschluss meines Zahnmedizinstudiums (Regelstudiengang) am UKE plane ich nun, mich zum Wintersemester 24/25 für das Humanmedizinstudium (ebenfalls am UKE) zu bewerben. Da ich iranischer Staatsbürger bin, möchte ich gerne wissen, ob ich als "internationaler" oder "den deutschen gleichgestellter" Bewerber gelte.

Mit freundlichen Grüßen,
Sepehr Safaei
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: International oder den Deustchen gelichgestellt?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Sepehr Safaei,

1) "Nach Abschluss meines Zahnmedizinstudiums (Regelstudiengang) am UKE plane ich nun ..."

Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Gleichstellung mit deutschen Bewerber*innen auf www.hochschulstart.de durch:

"...Bildungsinländer – also für alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt." (https://hochschulstart.de/informieren-p ... bewerbende)

2) Sofern Sie sich also für einen Studiengang des Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie Bewerber wollen, wären Sie mit einem deutschen Studienabschluss deutschen Bewerber*innen gleichgestellt, da Sie mit diesem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (siehe "Abgeschlossenes Studium" - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html).

3) Bitte beachten Sie aber, dass Sie, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, in Bezug auf die ZV-Studiengänge als "Zweistudiumsbewerber" gelten und dass für diese Gruppe von Bewerber*innen besondere Regelungen gelten (siehe "Zweitstudium" https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=19)

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten