Bewerbung für Bachelor nach Frist

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Sebastian.hein
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Registriert: Mo 11. Mär 2024, 12:26

Bearbeitet Bewerbung für Bachelor nach Frist

Beitrag von Sebastian.hein »

Guten Tag,

Ich wollte nachfragen, ob es möglich wäre sich noch nachträglich für den Geschichte-Bachelor einzuschreiben. Leider habe ich die Anmeldefrist verpasst, da ich diese mit der Rückmeldefrist - die ja bis Ende diesen Monats läuft, richtig? - verwechselt habe. Gibt es da Möglichkeiten per Nachrückverfahren oder ähnliches in den Studiengang reinzukommen oder ist das total ausgeschlossen?
Ich hoffe sehr, dass es noch möglich ist für mich Geschichte an der Uni Hamburg zu studieren und würde mich über Ihre Hilfe freuen. Entschuldigen Sie die Umstände und vielen Dank für Ihre Zeit.

Mit besten Grüßen
Sebastian Hein
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbung für Bachelor nach Frist

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Sebastian Hein,

1) "ob es möglich wäre sich noch nachträglich für den Geschichte-Bachelor einzuschreiben"

Ich bin nicht ganz sicher, auf welches Semester bzw. welches Bewerbungsverfahren Sie sich beziehen.

Das letzte Bewerbungsverfahren an der Universität Hamburg fand für das Sommersemester 2024 statt (Bewerbungsfrist 01.12.2023 - 15.01.2024).

Allerdings kann man sich an der Universität Hamburg für ein Sommersemester grundsätzlich nicht für den Studiengang B.A. Geschichte bewerben, da dieser Studiengang nur am Wintersemester- und nicht am Sommersemesterbewerbungsverfahren teilnimmt.

Insofern gibt es auch kein Nachrück- oder Restplatzverfahren für Geschichte für das Sommersemester 2024, da kein Bewerbungsverfahren stattfindet. Zum Sommersemester also grundsätzlich keine Studierenden für den Studiengang B.A. Geschichte bei uns eingeschrieben.

2) Die nächste Möglichkeit, sich für den Studiengang B.A. Geschichte zu bewerben, besteht zum Wintersemester 2024/25 in der am 01.06.2024 beginnenden Bewerbungsfrist.

3) "Leider habe ich die Anmeldefrist verpasst, da ich diese mit der Rückmeldefrist ..."

Ich vermute, Sie verwechseln hier drei verschiedene Ausdrücke bzw. Fristen:
  • Bewerbungsfrist: Das ist der Zeitraum, in dem man sich für einen Studiengang bewerben kann. Ist die Bewerbung erfolgreich, erhält man eine Zulassung. Diese Zulassung muss man dann durch Einreichung des Immatrikulationsantrags und der Immatrikulationsunterlagen annehmen. Geschieht dies form- und fristgerecht, wird man eingeschrieben und kann beginnen, diesen Studiengang zu studieren.
  • Anmeldefrist: In der Regel wird der Ausdruck "Anmeldefrist" an der Universität Hamburg in Bezug auf die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Modulen (bzw. Prüfungen) verwendet und hat somit nichts mit der Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation für einen Studiengang zu tun.
  • Rückmeldefrist: Dies ist die Frist, innerhalb der bereits immatrikulierte Studierende den Semesterbeitrag überweisen müssen, um auch im nächsten Semester weiterhin an der Universität Hamburg immatrikuliert zu sein. Diese Frist ist also nur dann relevant, wenn man bereits mindestens ein Semester bei uns studiert.
Liebe Grüße
Thomas Walter
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