Studiengangwechsel von Grundschullehramt zu Sek I und II

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Mariam.hbb
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Bearbeitet Studiengangwechsel von Grundschullehramt zu Sek I und II

Beitrag von Mariam.hbb »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere zurzeit Grundschullehramt im 4. Semester an der Uni Hamburg und wollte fragen, ob ein Wechsel zu Sek I möglich ist?

Wissen Sie auch, ob man nach Beendigung des Studiums sonst einen Wechsel vornehmen kann und durch Fortbildungen auch die Möglichkeit erhält in Sek I tätig zu sein?

Mit freundlichen Grüßen
Mariam
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Studiengangwechsel von Grundschullehramt zu Sek I und II

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Mariam,

1) "ich studiere zurzeit Grundschullehramt im 4. Semester an der Uni Hamburg und wollte fragen, ob ein Wechsel zu Sek I möglich ist?"

Der Wechsel eines Studiengangs erfolgt an der Universität Hamburg immer durch eine reguläre Bewerbung für den jeweils gewünschten neuen Studiengang.

Es gibt also keinen besonderen Prozess des "Studiengangwechsels" für bereits immatrikulierte Studierende, sondern Sie müssen sich ganz regulär für den gewünschten Studiengang bewerben, eine Zulassung erhalten und diese Zulassung dann durch form- und fristgerechte Einreichung des Immatrikulationsantrags mit den erforderlichen Immatrikulationsunterlagen annehmen.

Fall Sie also den Studiengang B.Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) studieren wollen, müssten Sie sich hierfür in der am 01.06.2024 beginnenden Bewerbungsphase des Wintersemesters 2024/25 bewerben.

2) "Wissen Sie auch, ob man nach Beendigung des Studiums sonst einen Wechsel vornehmen kann und durch Fortbildungen auch die Möglichkeit erhält in Sek I tätig zu sein?"

Wenn Sie wissen möchten, ob bzw. welche Möglichkeiten es gibt, nach dem Studium und dem Referendariat für eine bestimmte Schulart (z.B. Grundschule) eine Lehrerlaubnis für eine andere Schulart (z.B. Stadtteilschulen und Gymnasien) zu erhalten bzw. in diesem Bereich angestellt zu werden, wenden Sie sich mit dieser Frage bitte direkt an die zuständige Schulbehörde der Stadt Hamburg.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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