Zweitstudium Psychologie

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Psy2024
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Bearbeitet Zweitstudium Psychologie

Beitrag von Psy2024 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein paar Rückfragen zur Bewerbung für den Bachelor Psychologie als Zweitstudium.

- Ist es möglich, seinen Masterabschluss aus dem Erststudium als HZB einfließen zu lassen (dies wäre bei mir eine 1,5 und besser als Abitur oder Bachelorabschluss)?
- Nimmt man automatisch am Auswahlverfahren über die Note und über die Wartesemester teil?
- Kann man sich durch Teilnahme am BaPsy schlechter stellen? Ich habe gelesen, dass zuletzt Bewerbende mit Note 1,7 und min. 77 Punkten aus dem BaPsy zugelassen wurden. Ich habe mich gefragt, wie viele Punkte man analog benötigt hätte, wenn man sich mit einer HZB von 1,5 bewirbt? Wäre man in diesem Fall auch ohne Teilnahme am BaPsy zugelassen worden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zweitstudium Psychologie

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Psy2024,

1) "ich habe ein paar Rückfragen zur Bewerbung für den Bachelor Psychologie als Zweitstudium."

a) An der Universität Hamburg gibt es weder den formalen Status "Zweitstudiumsbewerber*in" noch eine entsprechende Bewerbungsquote, wie dies an manchen anderen Hochschulen bzw. in anderen Bundesländern der Fall ist.

Das bedeutet, dass sich Bewerber*innen, die bereits einen oder mehrere Studiengänge abgeschlossen haben, nach den gleichen Regeln bewerben und in den gleichen Ranglisten am Verfahren teilnehmen, wie alle anderen Bewerber*innen auch.

2) "Ist es möglich, seinen Masterabschluss aus dem Erststudium als HZB einfließen zu lassen (dies wäre bei mir eine 1,5 und besser als Abitur oder Bachelorabschluss)?"

Bitte lesen Sie sich unsere Webseite zum Thema "Hochschulzugangsberechtigung (HZB)" durch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html. Auf dieser Webseite werden die verschiedenen Formen von Hochschulzugangsberechtigungen erläutertet. Sie finden hier den folgenden Abschnitt zu Studienabschlüssen:
Abgeschlossenes Studium

Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html)
Sofern Sie über mehr als eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen (z.B. Abitur und Studienabschluss, s.o.) können Sie frei wählen, welchen Bildungsabschluss Sie als Hochschulzugangsberechtigung verwenden wollen.

Eine Kombination von mehreren Bildungsabschlüssen, die jeweils eine eigenständige Hochschulzugangsberechtigung darstellen, ist jedoch nicht möglich. Es muss also immer ein spezifischer Bildungsabschluss ausgewählt werden, der im Bewerbungsverfahren als Hochschulzugangsberechtigung verwendet wird.

3) "Nimmt man automatisch am Auswahlverfahren über die Note und über die Wartesemester teil?"

Ja, alle Bewerber*innen nehmen automatisch in der Rangliste nach Leistung und in der Rangliste nach Wartezeit am Bewerbungsverfahren teil (siehe www.uni-hamburg.de/nc).

4) "Kann man sich durch Teilnahme am BaPsy schlechter stellen?"

a) Ich würde Sie bitten, sich die Gewichtung von HZB-Note und Testergebnis des BaPsy-DGPs, die den Platz in der Rangliste nach Leistung bestimmen, anzuschauen:

"Die Note der Hochschulzugangsberechtigung wird mit 51 Prozent und das Testergebnis des BaPsy-DGPs mit 49 Prozent im Auswahlverfahren berücksichtigt." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ar-titel-4)

Falls Sie an der Berechnungsformel des Auswahlwerts interessiert sind, finden Sie diese auf Seite 4 der einschlägigen Auswahlsatzung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-17.pdf.

b) Mit einem Testergebnis kann man also in keinem Fall schlechter platziert sein als ohne ein Testergebnis, da das Testergebnis ca. 50% des Auswahlwerts ausmacht. Liegt kein Testergebnis vor, wird mit 0 Punkten gerechnet.

5) "Ich habe gelesen, dass zuletzt Bewerbende mit Note 1,7 und min. 77 Punkten aus dem BaPsy zugelassen wurden. Ich habe mich gefragt, wie viele Punkte man analog benötigt hätte, wenn man sich mit einer HZB von 1,5 bewirbt? Wäre man in diesem Fall auch ohne Teilnahme am BaPsy zugelassen worden?"

Die Antwort auf diese Frage bzw. alle Kombinationen von HZB-Note und Testergebnis lassen sich mit der oben Formel in der Zugangssatzung (siehe 4) bestimmen.

Um mit der HZB-Note 1,5 einen besseren Auswahlwert in der Rangliste nach Leistung zu haben, als ein*e Bewerber*in mit HZB 1,7 und 77 Punkten, müsste man mindestens die Punktzahl 75 im BaPsy-DGP erreichen. Mit der HZB-Note 1,5 und 0 Punkten (d.h. keine Testergebnis) wäre man natürlich deutlich schlechter in der Rangliste platziert und eine Zulassung ist nahezu ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass bisher nur ein Verfahren mit den Auswahlkriterien HZB-Note und Testergebnis durchgeführt wurde (Wintersemester 2023/24) und die Auswahlwerte natürlich nicht in jedem Verfahren exakt gleich sind. Ein Auswahlwert, der in einem Jahr knapp für die Zulassung reicht, kann daher im nächsten Jahr nicht mehr ausreichend sein und umgekehrt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Psy2024
Beiträge: 2
Registriert: Mo 4. Mär 2024, 14:13

Re: Zweitstudium Psychologie

Beitrag von Psy2024 »

Guten Tag Herr Walter,

vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung, damit haben Sie mir sehr weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen
Psy2024
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