Guten Tag, ich bin Studentin an einer ukrainischen Universität und habe vor, das Studium im Rahmen des Studiengangs Germanistische Linguistik an der Universität Hamburg fortzusetzen und beabsichtige daher, mich für das Wintersemester 2024/25 zu bewerben.
Ich möchte bezüglich ausländischer Bewerbungsdokumente präzisieren. Es steht, dass Übersetzungen amtlich beglaubigt sein müssen. Verstehe ich richtig, müssen diese Dokumente notariell beglaubigt sein? Oder müssen sie zusätzlich eine Apostille enthalten?
Mit freundlichen Grüßen