Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe meine Bachelorarbeit im Februar abgegeben und habe bereits meine mündliche Prüfung abgelegt. Momentan warte ich auf das Ergebnis meiner Bachelorarbeit und frage mich, ob ich mich fürs Sommersemester immatrikulieren soll oder nicht. Wenn ja, kann ich mir die Kosten erstatten lassen, wenn ich Anfang April die Nachricht bekomme, dass ich bestanden habe? Oder gibt es eine andere Möglichkeit für mich? Ich persönlich möchte mich nicht exmatrikulieren, bevor ich das Ergebnis habe, möchte jedoch auch nicht die Kosten des Semesterbeitrages "umsonst" zahlen.
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
Mfg
Hallo nxdabay,
wenn Sie alle Prüfungsleistungen absolviert und damit Ihr Studium abgeschlossen haben, brauchen Sie sich für das Sommersemester nicht zurückmelden. Sollte ein Wiederholungsversuch notwendig werden, wovon ich nicht ausgehe, können Sie sich immer noch verspätet zurückmelden.
Siehe "Verspätete Rückmeldung": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Ich gehe davon aus, dass uns Ihr Studienabschluss zeitnah gemeldet wird.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
wenn Sie alle Prüfungsleistungen absolviert und damit Ihr Studium abgeschlossen haben, brauchen Sie sich für das Sommersemester nicht zurückmelden. Sollte ein Wiederholungsversuch notwendig werden, wovon ich nicht ausgehe, können Sie sich immer noch verspätet zurückmelden.
Siehe "Verspätete Rückmeldung": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Ich gehe davon aus, dass uns Ihr Studienabschluss zeitnah gemeldet wird.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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