Studienortwechsel von EU-Auslandsuni

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Vincent Fricke
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Bearbeitet Studienortwechsel von EU-Auslandsuni

Beitrag von Vincent Fricke »

Guten Tag, ich überlege mein 1. (und eventuell 2.) Semester in Brüssel an der Vrije Uni bzw. Uni Libre Social Sciences bzw. Political Sciences zu studieren (deutsche Staatsangehörigkeit, deutsches Abi). Könnte ich zum 2. (SoSe 2025) oder 3. Fachsemester an die Uni Hamburg wechseln, um dort Politikwissenschaften (weiter) zu studieren und somit in Hamburg meinen Bachelor zu absolvieren? Würden meine Leistungen anerkannt?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Studienortwechsel von EU-Auslandsuni

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Vincent Fricke,

1) "Könnte ich zum 2. (SoSe 2025) oder 3. Fachsemester an die Uni Hamburg wechseln, um dort Politikwissenschaften (weiter) zu studieren und somit in Hamburg meinen Bachelor zu absolvieren?"

An der Universität Hamburg gibt es grundsätzlich zwei Formen der Bewerbung für grundständige Studiengänge (i.e. Bachelor und Staatsexamen), für die unterschiedliche Regeln gelten:

- die Bewerbung in ein höheres Fachsemester (www.uni-hamburg.de/info-hfs) und
- die Bewerbung ins erste Fachsemester (www.uni-hamburg.de/info-bachelor).

a) Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für den fraglichen Studiengang Studienplätze für ein höheres Fachsemester vorhanden sind. Die Information, wie viele Studienplätze angeboten werden (erstes Fachsemester und höheres Fachsemester) werden in der Satzung über die Zulassungshöchstzahlen für das jeweilige Semester veröffentlicht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html.

Sofern Studienplätze fürs höhere Fachsemester angeboten werden und Sie die entsprechenden Nachweise für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester erbringen können (siehe S. 12/13 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng-hfs.pdf), können Sie sich bewerben.

b) Sollte eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht möglich sein, da für den gewünschten Studiengang keine Studienplätze angeboten werden oder da Sie die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können, dann können Sie sich aber auch fürs erste Fachsemester bewerben.

Dies ist möglich, da ein Studium im Ausland, nicht im Konflikt zu den Regelungen zur erneuten Bewerbung ins erst Fachsemester steht (siehe S. 12 www.uni-hamburg.de/info-bachelor), weil es sich bei einem vorherigen Studium im Ausland in keinem Fall um den "gleichen Studiengang" handelt.

2) "Würden meine Leistungen anerkannt?"

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich für das erste oder für ein höheres Fachsemester bewerben.

Ob Ihnen Leistungen anerkannt werden können, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des gewünschten Studiengangs an der Universität Hamburg anschauen. Sie finden diese jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmung (FSB) des Studiengangs: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich (i.d.R. das jeweilige Studienbüro) finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/studienbueros

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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