Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Zulassung zum Zweitstudium im Fach Psychologie. Ich habe gelesen, dass die Uni Hamburg keinen Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber macht. Bedeutet das, dass ich auch als Zweitstudiumsbewerber über die Wartezeit zugelassen werden kann, wenn seit dem Abschluss des ersten Studiums die entsprechende Anzahl an Semestern vergangen ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen