Exmatrikulation nach nicht bestandenem Drittversuch/Semesterbeitrag

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Bubi
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Registriert: Mo 14. Sep 2020, 16:31

Bearbeitet Exmatrikulation nach nicht bestandenem Drittversuch/Semesterbeitrag

Beitrag von Bubi »

Hallo,
ich bin leider im Drittversuch einer Prüfung durchgefallen und erwarte dementsprechend auch seit einiger Zeit einen Exmatrikulationsbescheid. Dieser ist bis jetzt noch nicht erfolgt und jetzt frage ich mich, ob ich den Semesterbeitrag trotzdem überweisen soll oder nicht.
Was passiert wenn ich den Semesterbeitrag überweise und dann aber exmatrikuliert werde? Kriege ich das Geld dann wieder? Falls es hilft ich habe/studiere Humanmedizin (dementsprechend übers UKE)
Ich bitte dringlich um Antwort, vielen Dank im Voraus
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation nach nicht bestandenem Drittversuch/Semesterbeitrag

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Bubi,

die Rückzahlung des Semesterbeitrags ist nur möglich, wenn Sie zum Sommersemester (1.4.) exmatrikuliert werden. In der Regel werden Studierende nach Meldung der endgültig nicht bestandenen Prüfung erst zum Semesterende exmatrikuliert. Wenn Sie sich jetzt nicht zum Sommersemester zurückmelden, werden Sie wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert, sofern uns bis dahin nicht die Meldung vom UKE erreicht.

Mit besten Grüßen,
BK
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