Angabe Studienvergangenheit

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Amelie0801
Beiträge: 5
Registriert: Mo 26. Jun 2023, 09:31

Angabe Studienvergangenheit

Beitrag von Amelie0801 »

Guten Tag,
ich möchte mich dieses Jahr an der Universität Hamburg bewerben.
Ich habe letztes Jahr mein Abitur gemacht und mich anschließend an der Universität Rostock immatrikuliert, jedoch vor Semesterbeginn wieder exmatrikuliert und ein Auslandsaufenthalt gemacht.
Jetzt weiß ich nicht, da ich ja zwar immatrikuliert war, aber nie studiert habe, was ich bei der Frage zur Studienvergangenheit angeben soll, vor allem weil ich ja keine Länge angeben kann. Außerdem frage ich mich, ob es nun trotzdem noch möglich wäre mich zum ersten Fachsemster in diesem Studienfach zu bewerben, in dem zu dem Zeitpunkt immatrikuliert war?

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Amelie Braun
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Angabe Studienvergangenheit

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Amelie Braun,

1) "Jetzt weiß ich nicht, da ich ja zwar immatrikuliert war, aber nie studiert habe,"

Bei einer Exmatrikulation vor Semesterbeginn (d.h. vor dem 01.04. bei einem Sommersemester) bzw. dem 01.10. bei einem Wintersemester) liegt in der Regel kein Studienzeitraum vor.

Der Grund hierfür ist, dass Sie nach Ihrer Beschreibung der Abläufe die Immatrikulation durch einen Immatrikulationsantrag zwar beantragt haben, aber bevor dieser Immatrikulationsstatus überhaupt bestand (d.h. vor dem ersten Tag des Semesters) diesen Schritt durch eine Exmatrikulation quasi rückgängig gemacht haben. Ein Exmatrikulationsantrag vor Beginn des Immatrikulationszeitraums wird in der Regel als das Zurückziehen des ursprünglichen Immatrikulationsantrags gewertet.

Da es einige wenige Ausnahmefälle gibt, in denen der Immatrikulationsstatus auch bei einer Exmatrikulation vor Semesterbeginn dennoch für einen kurzen Zeitraum bestehen kann, würde ich Sie zur Sicherheit bitten, diesen Punkt noch einmal zu klären. Sie müssten also lediglich kurz bei der Universität Rostock nachfragen, ob Sie im Wintersemester 2023/24 an der Universität Rostock immatrikuliert waren.

2) "Außerdem frage ich mich, ob es nun trotzdem noch möglich wäre mich zum ersten Fachsemester in diesem Studienfach zu bewerben, in dem zu dem Zeitpunkt immatrikuliert war?"

Da ich, wie oben erläutert, davon ausgehen, dass in Ihrem Fall überhaupt kein Immatrikulationszeitraum vorhanden ist, weil die Exmatrikulation vor dem Beginn des Immatrikulationszeitraums erfolgt ist, können Sie sich ganz regulär ins erste Fachsemester bewerben und geben keine vorherigen Studienzeiten an.

Nur in dem Fall, in dem Sie wider Erwarten die Rückmeldung erhalten, dass eine Immatrikulation bestand, d.h. dass es einen Zeitraum zwischen dem ersten Tag des Semesters und einem späteren Datum gibt, in Sie formal den Status einer immatrikulierten Studierenden der Universität Rostock hatten, würde ich Sie bitten, uns diesbezüglich nochmals über das Kontaktformular des Campus-Centers zu schreiben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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