Liebe*r hschaeffeler,
1) "Meine erste Frage wäre, wie ich mich am besten bei ihnen für das Sommersemester 2024 bewerben sollte."
Die Bewerbung für das erst Fachsemester des Studiengangs
St.Ex. Medizin der Universität Hamburg ist nur zum Wintersemester und nicht zum Sommersemester möglich.
2) "Da ich deutsche Staatsbürgerin bin, bewerbe ich mich auch direkt über Hochschulstart.de oder ist da ein anderes Protokoll da ich mich bewerbe ohne Abitur?"
Alle deutschen Staatsbürger*innen bewerben sich für die Studiengänge des
Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie über
www.hochschulstart.de.
Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie über eine deutsche oder eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen (siehe
https://hochschulstart.de/informieren-p ... bewerbende).
Für die Durchführung des ZV ist die
Stiftung für Hochschulzulassung (
www.hochschulstart.de) zuständig.
3) "Meine zweite Frage wäre ob ich mir Kurse von meinem Bachelor "pre-med" Studium anrechnen kriegen könnte. Da ich schon viele Kurse im Ramen von Biologie, Chemie, Biochemie, und Physik abgelegt habe."
Grundsätzlich können Ihnen Leistungen aus einem vorherigen Studium für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Für den Studiengang
St.Ex. Medizin ist die Medizinische Fakultät (UKE) der Universität Hamburg zuständig:
https://www.uke.de/studium-lehre/index.html.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
3) "Außerdem wollte ich fragen, ob ich aufgrund des englischsprachigen Abschlusses einen Sprachtest absolvieren muss, obwohl Deutsch meine Muttersprache ist?"
Ja.
Sofern Sie eine Zulassung erhalten und Sie sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung beworben haben, müssen Sie zur Immatrikulation an der Universität Hamburg einen Deutschnachweis einreichen.
"Vor Aufnahme des Studiums müssen alle Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen." (
www.uni-hamburg.de/dsh)
Alle relevanten Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse sowie eine Übersicht der akzeptierten Sprachzertifikate finden Sie auf folgender Webseite:
www.uni-hamburg.de/dsh.
Liebe Grüße
Thomas Walter