Hochschulwechsel NRW - Hamburg

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amalms
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Bearbeitet Hochschulwechsel NRW - Hamburg

Beitrag von amalms »

Guten Abend,

derzeit studiere ich an der Uni Paderborn die Fächer Musik und Deutsch auf Haupt-, Real-, Gesamtschullehramt (HRSGe). Da ich vorher vier Semester lang Musik auf Grundschullehramt studiert habe (an oben genannter Universität), befinde ich mich in meinem jetzigen Studiengang im ersten Fachsemester. Bis es mich nach Hamburg ziehen wird, stehen mir noch 3 - 4 Semester in Paderborn bevor. Kann ich entsprechend dem vierten Semester in meinem Lehramtsstudium in Paderborn, an der Uni Hamburg anschliessen? Es würde für mich der Studiengang "Lehramt für Sekundarstufe 1 und 2" in Frage kommen.

Über eine Antwort freue ich mich sehr!

Liebe Grüße (noch) aus Paderborn,
Amalms
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel NRW - Hamburg

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Amalms,

1) "Kann ich entsprechend dem vierten Semester in meinem Lehramtsstudium in Paderborn, an der Uni Hamburg anschliessen?"

Eine direkte Bewerbung für ein höheres Fachsemester wird voraussichtlich nicht möglich sein, da hierfür in der Regel keine Studienplätze angeboten werden (siehe Satzung über die Zulassungshöchstzahlen WS 2024/25)

2) Sie können sich aber ganz regulär für das erste Fachsemester des gewünschten Studiengangs (B.Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien)) bewerben.

Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, wäre eine Anrechnung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen prinzipiell möglich. In der Regel erfolgt nach einer Anerkennung eine Hochstufung in das zu den anerkannten Leistungen passende Fachsemester des jeweiligen Teilstudiengangs (d.h. Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer).

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung für das Unterrichtsfach Musik eine erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung der HFMT erforderlich ist.

3) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs B.Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) anschauen.

Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... asien.html.
Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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