Exmatrikulation nach Disputation

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Cornelia Bock
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Bearbeitet Exmatrikulation nach Disputation

Beitrag von Cornelia Bock »

Hallo,

ich habe eine Frage zum Verfahren im Anschluss an die Disputation: Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Cornelia Bock
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2713
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation nach Disputation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Cornelia Bock,

"Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?"

Das ist eigentlich egal, da beide Wege zum gleichen Ziel führen, nämlich zur Exmatrikulation.

Der einzige Vorteil, wenn Sie die Exmatrikulation selbst beantragen und nicht einfach die Rückmeldefrist ungenutzt verstreichen lassen, ist, dass Sie die Exmatrikulationsbescheinigung bereits wenige Tage nach der Antragstellung in Ihrem STiNE-Account erhalten. Die Exmatrikulationen wegen fehlender Rückmeldung erfolgt etwas später (ca. Mitte Oktober) und erst dann erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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