Liebe*r Yahya123,
für das Bewerbungsverfahren für deutsche und Deutschen gleichgestellt Bewerber*innen für Humanmedizin ist die
Stiftung für Hochschulzulassung (
www.hochschulstart.de) zuständig.
Bewerber*innen dürfen in diesem Verfahren zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht für den gleichen Studiengang immatrikuliert sein, da die folgende Regel gilt:
"...für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstellung an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben ist; dies gilt nicht im Fall der Einschreibung für einen Teilstudienplatz,..." (
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha ... abeVHAV3P7)
Über die genauen Abläufe des Bewerbungsverfahrens bzw. die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssten Sie sich bitte direkt auf der Webseite der
Stiftung für Hochschulzulassung informieren:
www.hochschulstart.de.
Liebe Grüße
Thomas Walter