Hallo,
ich studiere im Master Erziehungs- und Bildungswissenschaft und möchte meine Masterarbeit schreiben. Was würde passieren, wenn ich die Masterarbeit nicht bestehe? Hätte ich einen Zweitversuch?
Schöne Grüße und vielen Dank
2) An der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für das Prüfungswesen in ihren Studiengängen zuständig.(11) Die Masterarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0)
einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wo-
chen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden. Eine
zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine Rückgabe
des Themas der Masterarbeit in der in Absatz 5 Satz 3 genannten Frist ist nur zulässig,
wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch
gemacht hatte.
(S. 10 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... msc-47.pdf)