Zweitversuch Masterarbeit

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TJ1104
Beiträge: 3
Registriert: Mo 24. Jul 2023, 23:42

Bearbeitet Zweitversuch Masterarbeit

Beitrag von TJ1104 »

Hallo,

ich studiere im Master Erziehungs- und Bildungswissenschaft und möchte meine Masterarbeit schreiben. Was würde passieren, wenn ich die Masterarbeit nicht bestehe? Hätte ich einen Zweitversuch?

Schöne Grüße und vielen Dank
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2757
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zweitversuch Masterarbeit

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r TJ1104 ,

1) Für die Masterstudiengänge der Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg gilt die folgende Prüfungsordnung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1272921745.

Die Regelungen zur Wiederholung der Masterarbeit finden Sie in §13 Abs.11:
(11) Die Masterarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0)
einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wo-
chen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden. Eine
zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine Rückgabe
des Themas der Masterarbeit in der in Absatz 5 Satz 3 genannten Frist ist nur zulässig,
wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch
gemacht hatte.
(S. 10 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... msc-47.pdf)
2) An der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für das Prüfungswesen in ihren Studiengängen zuständig.
Bitte wenden Sie sich daher bei weiteren prüfungsrechtlichen Fragen zu Ihrem Studiengang direkt an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro bzw. Prüfungsamt: www.uni-hamburg.de/studienbueros.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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