Anerkennung meines ausländischen Studienabschlusses

Antworten
Abdulrahman Fahmi Mohammeded Nasser
Beiträge: 1
Registriert: Do 2. Mai 2024, 11:23

Bearbeitet Anerkennung meines ausländischen Studienabschlusses

Beitrag von Abdulrahman Fahmi Mohammeded Nasser »

Guten Tag,

mein Name ist Abdulrahman Fahmi Mohammed Nasser, und ich beabsichtige, mich für das Wintersemester dieses Jahres für das Medizinstudium an der Universität Hamburg zu bewerben. Allerdings habe ich noch eine Frage bezüglich der Anerkennung meines ausländischen Studienabschlusses, da ich mein Abitur im Ausland (VAE) absolviert habe.

Ich wollte lediglich wissen, ob mein FSP-Zeugnis und der Uni-Assist-Prüfbericht für meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland ausreichen, oder ob ich einen Antrag auf Anerkennung meines ausländischen Studienabschlusses bei Ihnen stellen muss, um mich für das Medizinstudium an der Universität Hamburg bewerben zu können.

Im Anhang finden Sie mein FSP-Zeugnis und den Uni-Assist-Prüfbericht für meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland.

Vielen Dank im Voraus.
Dateianhänge
Uni assist note.pdf
(72.35 KiB) 6-mal heruntergeladen
Uni assist note.pdf
(72.35 KiB) 5-mal heruntergeladen
Uni assist note.pdf
(72.35 KiB) 3-mal heruntergeladen
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2757
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Anerkennung meines ausländischen Studienabschlusses

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Abdulrahman Fahmi Mohammeded Nasser »,

1) Da das Campus-Center Forum ein öffentliches Forum ist, würde ich Ihnen davon abraten, Dokumente mit personenbezogenen Daten hochzuladen.

2) Bitte lesen Sie sich unsere Webseite zum Thema "Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse" durch: www.uni-hamburg.de/vpd.

3) In der Nicht-EU-Quote erfolgt die Auswahl gemäß unseres Bonuspunktesystems: https://www.uni-hamburg.de/bonuspunkte.

Die "Durchschnittsnote HZB" setzt sich zu 50% aus der Note der Feststellungsprüfung und zu 50% aus der ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses zusammen.

Sie müssen also diesen zwei Noten im Falle einer Zulassung in der Nicht-EU-Quote zur Immatrikulation nachweisen.

a) Die Note der Feststellungsprüfung weisen Sie durch das FSP-Zeugnis nach.

b) Sofern die ins deutsche Notensystem umgerechnete Note des ausländischen Bildungsabschlusses nicht explizit im FSP-Zeugnis genannt wird, muss diese Note durch einen anderen Nachweis belegt werden.

Ein Prüfbericht von uni-assist wäre ein von der Universität Hamburg akzeptierter Nachweis (siehe "Wer muss keinen Antrag stellen?" www.uni-hamburg.de/vpd), mit dem man die ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses nachweisen kann.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten