Lieber Peter,
1) Welche Kurse muss ich nachholen, damit mein Abschluss soweit angerechnet werden kann, dass ich an der Uni-Hamburg studieren kann?
Es gibt in der Regel keine Möglichkeit bzw. Notwendigkeit irgendwelche Kurse nachzuholen. Entweder Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs und erhalten eine Zulassung oder dies ist nicht der Fall. Eine Art bedingte Zulassung unter Auflagen gibt es also nicht.
Bitte lesen Sie sich die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen des Masterstudiengangs "Bewegungs- und Sportwissenschaft M.A." durch und prüfen Sie, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen können:
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte die Kontaktinformationen des zuständigen Fachbereiches, die Sie auf der letzten Seite der studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen finden.
2) "Muss evlt. auch ein erneuter Sporteignungstest durchegührt werden oder kann das Rettungsschwimmabzeichen (Silber), wie alle anderen Leistungen, auch nachgereicht werden bis zum 30.03?"
Sie müssen nur die explizit in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen des Masterstudiengangs "Bewegungs- und Sportwissenschaft M.A." genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Weder ein
Sporteignungstest noch ein
Rettungsschwimmabzeichen gehört zu den Zugangsvoraussetzungen dieses Studiengangs (siehe auch
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... en-ma.html).
Liebe Grüße
Thomas Walter