Liebe lotta.klar,
1) An der Universität Hamburg gibt es grundsätzlich zwei Formen der Bewerbung für grundständige Studiengänge (i.e. Bachelor und Staatsexamen), für die unterschiedliche Regeln gelten:
- die Bewerbung in ein höheres Fachsemester (
www.uni-hamburg.de/info-hfs) und
- die Bewerbung ins erste Fachsemester (
www.uni-hamburg.de/info-bachelor).
a) Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für den fraglichen Studiengang Studienplätze für ein höheres Fachsemester vorhanden sind.
Die Information, wie viele Studienplätze angeboten werden (erstes Fachsemester und höheres Fachsemester), wird in der
Satzung über die Zulassungshöchstzahlen für das jeweilige Semester veröffentlicht:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html.
Für den Studiengang
B.Sc. Betriebswirtschaftslehre werden keine Studienplätze für die Bewerbung ins höhere Fachsemester angeboten und daher kann man sich auch nicht für ein höheres Fachsemester dieses Studiengangs bewerben.
b) Eine Bewerbung für das erste Fachsemester des Studiengangs
B.Sc. Betriebswirtschaftslehre wäre aber möglich.
Die Regelung zur "erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester", die eine solche Bewerbung an der Universität Hamburg bis vor Kurzem noch verhindert hätte, wird durch eine Änderung der Universitäts-Zulassungssatzung ab dem Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2024/25 nicht mehr gelten.
Eine Bewerbung für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs ist ab dem Wintersemester 2024/25 also auch dann möglich, wenn Studierende bereits für den gleichen Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren.
Eine Anerkennung vorhandener Leistungen und eine entsprechende Hochstufung in das zu den anerkannten Leistungen passende Fachsemester ist nach einer erfolgreichen Bewerbung für das erste Fachsemester und der form- und fristgerechten Immatrikulation prinzipiell möglich.
Liebe Grüße
Thomas Walter