ungewollte doppelte Immatrikulation

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Friedolina
Beiträge: 3
Registriert: Mi 29. Sep 2021, 21:28

Bearbeitet ungewollte doppelte Immatrikulation

Beitrag von Friedolina »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im November 2023 die letzte Prüfung (M3/Staatsexamen) des Medizinstudiums absolviert und habe damit mein Studium abgeschlossen. Da ich zurzeit weiterhin an meiner Promotion arbeite, habe ich mich dieses Jahr wie gewohnt zum 1.April 2024 rückgemeldet, um weiterhin als Promotionsstudentin eingeschrieben zu bleiben. Ich habe mich dabei nicht extra neu für die Promotion eingeschrieben, da mir vom CampusCenter telefonisch mitgeteilt worden war, dass ich bereits als Promotionsstudentin eingeschrieben sei, da in Stine bereits das Studium "Medizin (Promotion)" bei der Fächer-/Bereichswahl angezeigt wurde. So war ich davon ausgegangen, dass ich automatisch exmatrikuliert würde für den Studiengang Medizin, da dieser abgeschlossen ist.

Nun sehe ich auf Stine, dass ich weiterhin 2 Studiengänge in der Fächer-/Bereichswahl habe (Medizin (S taatsprüfung) UND Medizin (Promotion)). Auch auf meiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung ist weiterhin als Studienfach "Medizin" vermerkt, mit dem Studienabschluss "Staatsexamen".

Muss ich für die Promotion weiterhin auch als Medizinstudentin eingeschrieben bleiben oder kann ich mich auch exmatrikulieren als Medizinstudentin und nur als Promotionsstudentin eingeschrieben bleiben? Liegt hier ein Fehler vor und ich wurde nicht automatisch exmatrikuliert oder hätte ich mich selbst vom Medizinstudium exmatrikulieren müssen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2764
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: ungewollte doppelte Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Friedolina,

1) "Nun sehe ich auf Stine, dass ich weiterhin 2 Studiengänge in der Fächer-/Bereichswahl habe (Medizin (S taatsprüfung) UND Medizin (Promotion))."

a) Allgemein gilt an der Universität Hamburg die folgende Regelung:

"Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert." (www.uni-hamburg.de/exmatrikualtion).

b) Die Exmatrikulation aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses kann von uns im Campus-Center aber natürlich erst dann administriert werden, wenn uns der Abschluss durch den zuständigen Fachbereich bzw. die zuständige Fakultät gemeldet wird. Wie Sie sicher wissen, sind nach der letzten Prüfung noch eine Reihe von Prozessen im Gange, sodass zwischen der letzten Prüfung und der Übermittlung des Abschlusses an uns mehrere Monate vergehen können.

Wenn Sie wissen wollen, wann uns Ihre Fakultät Ihren erfolgreichen Abschluss durch Eintragung in unserem internen IT-System melden wird, müssten Sie sich bitte direkt bei Ihrem Studienbüro nachfragen.

2) "Muss ich für die Promotion weiterhin auch als Medizinstudentin eingeschrieben bleiben ..."

Nein.

3) "... oder kann ich mich auch exmatrikulieren als Medizinstudentin und nur als Promotionsstudentin eingeschrieben bleiben?"

Ja.

Entweder warten Sie einfach, bis Ihre Fakultät uns den erfolgreichen Studienabschluss meldet und die Exmatrikulation erfolgt, oder Sie stellen selbst einen Antrag auf Exmatrikulation.

Da man kann im digitalen Exmatrikulationsantrag in STiNE den Studiengang nicht angegeben, aus dem die Exmatrikulation erfolgen soll. Daher müssten Sie uns nach dem Abschicken des Exmatrikulationsantrags zusätzlich bitte eine Nachricht über das Kontaktformular des Campus-Centers schreiben, in der Sie die Antragsnummer (AN-********) nennen und explizit angeben, dass Sie nur aus dem Studiengang "St.Ex. Medizin" und nicht aus dem Promotionsstudium Medizin exmatrikuliert werden wollen. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Friedolina
Beiträge: 3
Registriert: Mi 29. Sep 2021, 21:28

Re: ungewollte doppelte Immatrikulation

Beitrag von Friedolina »

Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen!

Ich habe eine abschließende Frage:
Wenn ich warte, bis meine Fakultät den Studienabschluss an das Campus-Center übermittelt hat, werde ich dann rückwirkend exmatrikuliert (also zum 31.03.2024) oder nur zu dem Tag, an dem die Meldung eingeht?

Vielen Dank und freundliche Grüße!
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 158
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: ungewollte doppelte Immatrikulation

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo Friedolina,

beides ist nicht zutreffend. Sie werden zum Ende des Semesters, in dem die Meldung erfolgt ist, exmatrikuliert.
Sollte die Fakultät Ihren Studienabschluss in diesem Semesters übermitteln, würden Sie zum 30.9. exmatrikuliert werden.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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Friedolina
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Registriert: Mi 29. Sep 2021, 21:28

Re: ungewollte doppelte Immatrikulation

Beitrag von Friedolina »

Vielen Dank für Ihre Antwort,

diese Information war sehr relevant für mich!

Viele Grüße!
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