ich möchte bei der Immatrikulation für meinen neuen Studiengang ein Überschneidungssemester auswählen, um meinen bisherigen in Ruhe abschließen zu können. Ist es schon mal vorgekommen, dass ein solches Überschneidungssemester abgelehnt wurde oder deswegen die Immatrikulation in den neuen Studiengang nicht möglich war? Ist es sicherer, sich vor der Immatrikulation für den neuen Studiengang vom bisherigen zu exmatrikulieren?
Sie brauchen demnach keinen Antrag stellen. Da es keinen Antrag gibt, kann dieser auch nicht abgelehnt werden. Wichtig ist, dass Sie Ihr bisheriges Studium innerhalb des Überschneidungssemesters abschließen. Tun Sie das nicht, werden Sie aus dem neuen Studiengang zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe noch ein paar Fragen:
1)Kann ich mich dann, sobald ich mein Staatsexamen abgelegt habe, selber aus dem alten Studiengang exmatrikulieren? Oder muss ich warten, bis ich mein Diplom erhalten habe?
2)Und ich muss keine Begründung angeben, obwohl ich nach dem 3. Semester meinen Studiengang wechsle?
3)Wenn ich kein Überschneidungssemester wähle, werde ich, ohne vorherige Exmatrikulation, bei der Immatrikulation in den neuen Studiengang umgeschrieben?
nehmen wir an, Sie studieren aktuell Rechtswissenschaft, bewerben sich zum Wintersemester 2024/25 für Informatik und erhalten eine Zulassung. Geben Sie bei der Immatrikulation nicht an, dass es zu einer kurzfristigen Überschneidung Ihrer beiden Studiengänge kommt, müssen wir davon ausgehen, dass Sie direkt in den neuen Studiengang wechseln wollen. Wir würden Sie mit dem Immatrikulationsantrag in Informatik einschreiben und aus Rechtswissenschaft exmatrikulieren.
Geben Sie im Immatrikulationsantrag eine kurzfristige Überschneidung an, schreiben wir Sie zusätzlich zu Rechtswissenschaft in Informatik ein. Sie haben dann bis zum 31. März 2025 Zeit Ihr Studium abzuschließen. Eine Exmatrikulation ist i. d. R. nicht erforderlich. Bei erfolgreicher Beendigung Ihres Studiums in Rechtswissenschaft wird uns dieser gemeldet. Geschieht dies nicht und Sie reichen uns auch keine Ersatzbescheinigung ein, z. B. ein Schreiben Ihres Fachbereiches, der den Abschluss Ihres Studiums bestätigt, werden Sie aus Informatik wieder exmatrikuliert, bleiben aber in Rechtswissenschaft eingeschrieben. Zu Informatik wurden Sie nur vorbehaltlich immatrikuliert, unter der Voraussetzung, dass Sie ihr Rechtswissenschaftsstudium fristgerecht zum Ende des Wintersemesters abschließen.
Warum Sie von einem Studiengang in einen anderen wechseln ist für uns nicht relevant. Eine Begründung benötigen wir nicht.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg