Hallo liebes Forum-Team,
ich möchte mich zum Sommersemester 2025/26 für den Studiengang der Rechtswissenschaften bewerben.
Leider liegt mein NC bei 2,7 und ich habe gesehen, dass es damit nicht sicher ist, ob ich zugelassen werde.
Ich habe allerdings schon 2019 mein Abitur geschrieben und habe voraussichtlich Ende Januar 2025 meine zweite Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
2020/21 war ich für ein Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert, da weiß ich, dass diese Zeit nicht als Wartesemester gilt.
Meine 1. Frage ist:
Zählt die Ausbildungszeit denn automatisch als Wartesemester oder hätte ich mich dafür dann schon 2019 einschreiben müssen, um die Wartesemester zu sammeln?
Meine 2. Frage ist:
Wenn ich mich schon zum Wintersemester 2024/25 bewerbe und zugelassen werde, kann ich den Studienstart dann ein Semester schieben oder muss ich mich dann zum Sommersemester 2025/26 neu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Kim
Hallo Kim,
1. Wartezeit sammeln Sie automatisch ab Abiturdatum, Sie dürfen währenddessen nur an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Eine Bewerbung oder Einschreibung ist für die Wartezeit nicht erforderlich.
2. Eine Zulassung kann nicht verschoben werden. Sie müssen sich für das jeweilige Semester erneut bewerben.
Mit freundlichen Grüßen,
1. Wartezeit sammeln Sie automatisch ab Abiturdatum, Sie dürfen währenddessen nur an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Eine Bewerbung oder Einschreibung ist für die Wartezeit nicht erforderlich.
2. Eine Zulassung kann nicht verschoben werden. Sie müssen sich für das jeweilige Semester erneut bewerben.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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Referat 30 - Beratung und Administration
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