Moin,
ich plane einen zweites Masterstudium an der UHH aufzunehmen, nachdem ich bereits einen ersten Masterabschluss (ebenfalls an der UHH) erworben habe. Da sich die Studiengänge inhaltlich überschneiden, würde ich mir sehr gerne Prüfungsleistungen aus meinem ersten Masterstudium im zweiten anrechnen lassen. Allerdings spezifizieren die dafür vorgesehenen Formulare, dass die anzuerkennenden Leistungen an einer anderen Hochschule erbracht worden sein müssen. Daher meine Frage: Ist es grundsätzlich möglich sich frühere Prüfungen anrechnen zu lassen, wenn beide betreffenden Studiengänge an der UHH stattfinden?
Liebe Grüße und ganz vielen Dank!