Bewerbung

Antworten
bewerbung
Beiträge: 1
Registriert: Do 4. Jul 2024, 00:35

Bearbeitet Bewerbung

Beitrag von bewerbung »

Guten Tag, Ich studiere momentan im sechsten Semester des Bachelors Gesundheitswissenschaften und Englisch für Berufliche Bildung an der Universiät Osnabrück. Für das Englischstudium absolviere ich einen Studienrelevanten Auslandsaufenthalt bis zum 01.10.24. Bis dahin muss ich an der Universität Osnabrück eingeschrieben bleiben. Wenn der studienrelevante Auslandsaufenthalt in mein Transcript of Records übernommen wurde werde ich mich exmatrikulieren. Ich bewerbe mich bei Ihnen für das 1. Bachelorsemester Wintersemester 2024/2025 : Bachelor Lehramt Sonderpädagogik Sekundarbereich. Deshalb meine Frage: Ist es erforderlich direkt bei der Immatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung bei Ihnen einzureichen oder kann ich diese im Oktober nachreichen? Denn ich kann mich wie gesagt erst dann in Osnabrück exmatrikulieren. Ist es erlaubt sich für Englisch zu bewerben, d.h. das ich ggf. für ein paar Tage gleichzeitig für Englisch bei Ihnen und in Osnabrück eingeschrieben bin? Wenn das ein Problem ist könnte ich mich anstatt für Englisch auch für ein anderes zulassungsfreies Fach als Nebenfach bei Ihnen bewerben und dann im Sommersemester das Fach wechseln, da ich sowieso hoffe mir in Englisch alle Veranstaltungen anrechnen lassen zu können, da ich dort schon 42 LP erbracht habe. Wenn sich die Einschreibung mit Gesundheitswissenschaften und Englisch in Osnabrück und Sonderpädagogik und einem anderen zulassungsfreien Fach als Englisch kurz überschneidet sollte das kein Problem sein oder? Ich möchte wie gesagt nicht weiter in Osnabrück studieren sondern muss nur bis zur Eintragung des studienaufenthaltes, d.h. mindestens bis zum 01.10 in Osnabrück eingeschrieben bleiben.

Da sollte dann der Hinweis von Ihnen Anwendung finden, da es sich bei mir auch nur um eine kurzfristige Überschneidung handelt oder? https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html


Kein Doppelstudienantrag bei kurzfristiger Überschneidung der Studiengänge
Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll.

Diese kurzfristige Überscheidung zweier Studiengänge ist im Rahmen der Immatrikulation direkt im Online-Immatrikulationsantrag für den neuen Studiengang anzugeben.



Vielen Dank!
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5965
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Bewerbung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo bewerbung,

1) Sie müssen an der Uni Hamburg keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.

2) Da Sie derzeit an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, ist auch die Angabe eines Überschneidungssemesters im Rahmen der Immatrikulation nicht erforderlich.

3) Sie können sich für das Unterrichtsfach Englisch für den neuen Lehramtsstudiengang bewerben und sich Ihre bereits erworbenen Studienleistungen nach erfolgreicher Immatrikulation anerkennen lassen, sofern diese Studienleistungen vergleichbar sind.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten