Liebe Katja Warnken,
1) "ob Inhalte aus schon abgelegten Prüfungsleistungen angerechnet und berücksichtigt werden können"
Nein. Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen sind irrelevant für das Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren für eine Bachelor-Lehramtsstudiengang der Universität Hamburg.
Für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg kann man sich zum Wintersemester 2024/25 ausschließlich für das erste Fachsemester bewerben (siehe "Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen"
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html).
Bei der Bewerbung für das erste Fachsemester kommen ausschließlich unserer allgemeinen Auswahlkriterien, die für alle Bewerbungen für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs gelten, zur Anwendung (
www.uni-hamburg.de/nc).
2) Anerkennung von Leistungen nach Zulassung und endgültiger Immatrikulation an der Universität Hamburg
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt ... anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter