Liebe Katja Warnken,
1) "Bedeutet, ich muss mich für einen Studiengang entscheiden, richtig? "
Ja.
2) Die Anzahl der möglichen Bewerbungen hängt von den jeweiligen Studiengang bzw. Studiengängen ab, für die Sie sich bewerben wollen.
a) Sie können sich im DoSV auf bis zu 3 Studiengänge, die an dem Verfahren teilnehmen, gleichzeitig bewerben.“ (S. 12
www.uni-hamburg.de/info-bachelor)
b) „Die Bewerbung für die grundständigen Studiengänge, die nicht am DoSV teilnehmen, erfolgt an der Universität Hamburg über das Online-Portal der Universität Hamburg STiNE. In diesem Verfahren ist an der Universität Hamburg nur eine Bewerbung für einen Studiengang pro Zulassungsverfahren möglich.“ (S. 13
www.uni-hamburg.de/info-bachelor)
c) Regulär kann man sich also nur für einen Studiengang („Nicht-DoSV-Studiengang“) pro Semester bewerben.
Eine Ausnahme gilt aber für diejenigen Studiengänge, deren Bewerbungen im DoSV koordiniert werden („DoSV-Studiengänge“):
„Es ist möglich, sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für bis zu maximal drei Studiengänge parallel an der Uni Hamburg zu bewerben.
Sie können sich nicht gleichzeitig für einen Studiengang der Uni Hamburg über das DoSV und für einen weiteren Studiengang der Uni Hamburg bewerben, in dem das Vergabeverfahren nicht über das DoSV koordiniert wird.“
(
www.uni-hamburg.de/dosv).
d) Zusätzlich zu einer Nicht-DoSV-Bewerbung oder drei DoSV-Bewerbungen, sind auch noch Bewerbungen im Rahmen des „Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie“ möglich, sofern Sie sich als deutsche bzw. Deutschen gleichgestellte Bewerber*in bewerben, da das ZV für diese Gruppe von Bewerber*innen ein separates Verfahren ist und weder die Anzahl der möglichen Nicht-DoSV-Bewerbung noch der DoSV-Bewerbungen beeinflusst.
Liebe Grüße
Thomas Walter