Bearbeitet Frage zur Einreichung von Unterlagen bei der Bewerbung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, Sie können mir bei meiner Bewerbung an Ihrer Universität behilflich sein. Ich habe alle notwendigen Schritte durchlaufen und befinde mich derzeit in der Phase, in der ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen muss.

Leider konnte ich auf dem Bewerbungsportal keinen Bereich finden, in dem ich meine Dokumente hochladen kann. Dies betrifft insbesondere mein Zeugnis vom Studienkolleg Hamburg, wo ich die Feststellungsprüfung (FSP) erfolgreich bestanden habe.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Schritt im Bewerbungsprozess übersehen habe oder ob meine Unterlagen möglicherweise bereits in Ihrem System vorhanden sind. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob ich meine Dokumente noch einreichen muss und falls ja, wie und wo ich dies tun kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Duc Tung Ngo
Re: Frage zur Einreichung von Unterlagen bei der Bewerbung
Liebe Duc Tung Ngo,

1) Zur Bewerbung für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (i.e. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) werden i.d.R. keineUnterlagen an der Universität Hamburg eingereicht.

„Hinweis zu Bewerbungsunterlagen

Bei einer Bewerbung für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang sind an der Universität Hamburg keine Unterlagen in Papierform einzureichen. Unterlagen, die in Papierform an das Campus-Center gesendet werden, werden vernichtet. Sollten für Ihre Bewerbung Unterlagen erforderlich sein, laden Sie diese im Rahmen der Online-Bewerbung hoch. Sollten Sie Ihre Bewerbung ohne Upload abschicken können, sind für Ihre Bewerbung keine Unterlagen erforderlich.“
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html)

Alle Ausnahmen von dieser allgemeinen Regelung werden auf folgender Webseite erläutert: https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.

2) Bitte lesen Sie sich erneut unsere Webseite für internationale Bewerber*innen durch, auf der Sie alle relevanten Informationen für eine Bewerbung finden (Bewerbungsfristen, Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien, Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung, praktische Schritte im Bewerbungsverfahren usw.): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

3) Bitte lesen Sie sich ebenfalls die allgemeinen Bewerbungsinformationen zum aktuellen Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2024/25 gründlich durch: www.uni-hamburg.de/info-bachelor.

4) Beide Noten, aus denen sich die HZB-Durchschnittsnote in der Nicht-EU-Quote (siehe www.uni-hamburg.de/bonuspunkte) zusammensetzt, müssen Sie bei der Immatrikulation (nicht bei der Bewerbung!) nachweisen.

Die FSP-Note wird durch das FSP-Zeugnis nachgewiesen.

Die in das deutsche Notensystem umgerechnete Note Ihres ausländischen Studienabschlusses weisen Sie durch eine separate Anerkennungsbescheinigung für diesen Bildungsabschluss nach, sofern die in das deutsche Notensystem umgerechnete Note Ihres ausländischen Bildungsabschlusses nicht explizit im FSP-Zeugnis ausgewiesen ist (siehe www.uni-hamburg.de/vpd).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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