Hallo Sulr2,
der Semesterbeitrag ist im Falle eines Doppelstudiums an beiden Universitäten zu verrichten.
Eventuell sind Sie durch das bereits vorhandene Ticket berechtigt für eine Semesterticketrückerstattung. Dann fällt zumindest der Anteil für das Ticket für Sie weg, der ja eh den Großteil des Semesterbeitrages ausmacht:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... terbeitrag
Da das Ticketsystem an der Uni Hamburg vor kurzem umgestellt wurde, ist auch der Prozess zur Ticketrückerstattung zurzeit in der Überarbeitung. Deshalb kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keine genaueren Informationen anbieten.
Die Details zum neuen Verfahren werden aber bald zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung