Einschreibung

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BaileyBongos
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Registriert: Do 4. Jul 2024, 01:17

Bearbeitet Einschreibung

Beitrag von BaileyBongos »

Ich bin ein kleines bisschen verwirrt und zwar weiß nicht ganz genau wie oder ob ich schon die sogenannte Einschreibung erlangt habe oder nicht. Weil ich keinen Zugriff zum Stineportal, weil meine Anmeldunginfos ans Studienkolleg geschickt wurde, ist es leider nicht möglich meine Dokumente selber abzurufen und an sie zu kommen oder nachzuprüfen, ob meine Einschreibung erfolgt ist. Zum Mieten einer Studentenwohnung wird meistens eine Immatrikulationsbescheinigung verlangt aber zur Zeit habe ich soweit ich weiß nur die Zulassung und keine zusätzlichen Dokumente vorzulegen. Vielleicht erhalte ich die Immatrikulationsbescheinigung nach Studiumbeginn aber ich wollte erstmal gefragt haben.

Wie erfahre ich ob ich tatsächlich eingeschrieben bin und im schlimmsten falle, wenn meine Einschreibung noch nicht vollzogen ist, wie ich die erforderlich Dokumente nachreichen kann. Meines Wissens sollte ich nach der Zulassung nur den Einschreibungseintrag ausgefüllt haben um die Bescheinigung zu erhalten aber vielleicht habe ich dabei etwas übersehen. Vielen Dank für die Hilfe und ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit Freundlichen Grüßen,
Bailey Keck,
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 409
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Einschreibung

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo Bailey Keck,

Sie sind zurzeit vorläufig immatrikuliert. Das heißt, Ihr Antrag auf Einschreibung ist erfolgreich eingegangen und bewilligt worden.

Tatsächlich erhalten Sie Ihre neuen STiNE Zugangsdaten per Mail und nicht über das Studienkolleg. Diesbezüglich wurde der Prozess vor Kurzem umgestellt.
In Ihrem STiNE-Account werden Sie dann die Zahlungsinformationen für den Semesterbeitrag finden. Erst, nachdem dieser gezahlt ist, wird Ihre Immatrikulation finalisiert und Sie erhalten die Semesterbescheinigung.

Bei den Wohnanlagen des Studierendenwerks ist der Immatrikulationsnachweis bei der Bewerbung kein verpflichtendes Dokument. Das heißt, Sie können sich jetzt schon auf einen Platz bewerben und den Nachweis nachreichen: https://www.stwhh.de/wohnen/online-bewerbung

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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