Sehr geehrte Damen und Herren,
ich gehe für die kommenden zwei Semester im Rahmen meines Studiums ins Ausland und habe daher beim Studentenwerk einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets gestellt, welcher nun mit dem Verweis auf die geänderte Zuständigkeit abgeleht wurde. Da weder auf der Seite der UHH noch des Studentenwerkes Informationen zu dem neuen Verfahren gegeben sind, bitte ich nun hier um weitere Auskunft zu der neuen Zuständigkeit und dem genauen Ablauf.
Wann erhalten die Studenten den Link zum Antrag auf Rückerstattung und wie sehen die Fristen dafür dann aus?
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea K.