Liebe lina4,
1) "Meine Frage: Kann ich zum zweiten oder dritten Semester auf die Uni Hamburg wechseln und mir meine Leistungen anrechnen lassen?"
a) Ein Wechsel an die Universität Hamburg setz immer eine reguläre Bewerbung und Zulassung voraus.
b) Im Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2024/25 sowie in den vergangenen Jahren gab es keine Möglichkeit, sich für ein
höheres Fachsemester der Lehramtsstudiengänge zu bewerben, da die Studienplatzkapazität für alle Teilstudiengänge (d.h. Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) der Lehramtsstudiengänge bei 0 Studienplätzen lag bzw. liegt (siehe "Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen an der Universität Hamburg" -
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html)
Das bedeutet, um an die Universität Hamburg zu wechseln, muss man sich ganz regulär für das erste Fachsemester des entsprechenden Lehramtsstudiengangs bewerben und eine Zulassung für alle Teilstudiengänge erhalten, wie dies auch Studienanfänger*innen tun.
Die Tatsache, dass man bereits studiert hat, ist im Auswahlverfahren nicht relevant, da die Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester der Bachelorstudiengänge nur nach Note der Hochschulzugangsberechtigung und nach Wartezeit erfolgt (siehe
www.uni-hamburg.de/nc).
c) Ob für das nächste Wintersemester 2025/26 Studienplätze für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester für einzelne Teilstudiengänge des Lehramtsstudiums angeboten werden, können wir momentan leider noch nicht sagen.
Diese Information wird in der Satzung über die Zulassungshöchstzahlen für das Wintersemesters 2025/26 zu finden sein, die vor Beginn des Bewerbungsverfahrens veröffentlicht wird (siehe oben).
2) Anerkennung vorhandener Leistungen nach der erfolgreichen Bewerbung für das erste Fachsemester eines Studiengangs.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Lehramtsstudiums bzw. der einzelnen Teilstudiengänge des gewünschten Lehramtsstudiengangs in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen ansehen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter