Antrag Immatrikulation

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isabella.gi
Beiträge: 2
Registriert: Mi 7. Aug 2024, 07:08

Bearbeitet Antrag Immatrikulation

Beitrag von isabella.gi »

Guten Tag,

am 02.08.2024 erhielt ich meinen Zulassungsbescheid (Bewerbernummer 1860043). Die Frist zur Immatrikulation geht daher für mich bis zum 09.08.2024. Ich habe daraufhin direkt den digitalen Antrag auf Immatrikulation am 02.08. gestellt. Da ich deutscher Staatsangehörigkeit bin und keine besonderen Unterlagen zum Studiengang erforderlich sind, habe ich nur mein Abiturzeugnis hochgeladen. Bei “Meine Daten“ kann ich auch sehen, was ich eingetragen und hochgeladen habe. Allerdings habe ich keine Bestätigungsemail über den Eingang des Immatrikulationsantrags erhalten. Ist das richtig? Ich mache mir Sorgen, dass es etwas schief gegangen ist und meine Immatrikulation gefährdet sein könnte.

Danke schon mal im Voraus!

Viele Grüße
Isabella Gielen
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2978
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Antrag Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Isabella Gielen,

"Ist das richtig?"

Ja.

Eine Bestätigungs-E-Mail nach dem Absenden des digitalen Immatrikulationsantrags ist überflüssig und wird nicht versendet, da alle zugelassenen Bewerber*innen den Status ihres Immatrikulationsantrags, die eingegebenen Daten und die hochgeladenen Dokumente jederzeit selbstständig einsehen können, wie Sie ja schon festgestellt haben.

Eine Bestätigungs-E-Mail wurde in den vergangenen Jahren nur deshalb verschickt, weil die Studierenden diese Informationen nach dem Absenden des Immatrikulationsantrags nicht selbstständig einsehen konnten, da für den Immatrikulationsantrag ein anderes technisches Verfahren verwendet wurde. Im neuen Immatrikulationsverfahren kann sich die Frage "Habe ich den Immatrikulationsantrag abgeschickt oder nicht" eigentlich nicht mehr stellen bzw. können zugelassene Bewerber*innen diese Information selbstständig genau dort einholen, wo sie den digitalen Immatrikulationsantrag abgeschickt haben.

Mit dem neuen Immatrikulationsverfahren ist es also nicht mehr erforderlich, noch einmal eine Bestätigungs-E-Mail zu versenden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
isabella.gi
Beiträge: 2
Registriert: Mi 7. Aug 2024, 07:08

Re: Antrag Immatrikulation

Beitrag von isabella.gi »

Hallo Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Antwort!!
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