Guten Tag,
ich interessiere mich sehr für einen Wechsel in das erste klinische Semester nach Hamburg.
Die Bewerbungsfristen (1.12. - 15.01.) für das jeweilige Sommersemester, zu welchem eine Bewerbung nach Abschluss der ersten Abschnitts des Studiums möglich ist, konnte ich bereits ausfindig machen.
Gerne würde ich jedoch fragen, ob eine (kurzfristigere) Nachreichfrist für den Nachweis über den Abschluss des ersten Abschnittes der ärztlichen Prüfung (unabhängig von den weiteren Bewerbungsdokumenten) bis zum tatsächlichen Start des Sommersemesters 2025 (01.04.25) auch bestehend/geltend ist, da ich mein Physikum erst im März 2025 schreiben werde, womit die eigentliche Bewerbungsfrist bereits überschritten wäre?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße
Charlotte
Hallo Charlotte,
für das Hauptstudium Medizin an der Uni Hamburg müssen Sie zur Immatrikulation einen Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung einreichen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Der Nachweis kann nicht nachgereicht werden. Damit werden Sie den Nachweis zu spät für die Einschreibung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
für das Hauptstudium Medizin an der Uni Hamburg müssen Sie zur Immatrikulation einen Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung einreichen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Der Nachweis kann nicht nachgereicht werden. Damit werden Sie den Nachweis zu spät für die Einschreibung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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