Hallo,
ich befinde mich im Grundstudium des Jurastudiums. Leider werde ich aus der Prüfungsverordnung nicht ganz schlau bzgl. der Anzahl der Versuche für Klausuren. Könnten Sie mir da weiterhelfen?
Mich interessiert wie häufig man eine Klausur schreiben kann und auch woher ich die Informationen bekomme. In anderen Studiengängen sind es ja bswp. 3 oder unbegrenzt.
Viele Grüße
Hallo kiw,
bitte richten Sie Ihr Anliegen an das zuständige Studienbüro: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit freundlichen Grüßen,
bitte richten Sie Ihr Anliegen an das zuständige Studienbüro: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung