Hallo,
ich befinde mich im Grundstudium des Jurastudiums. Leider werde ich aus der Prüfungsverordnung nicht ganz schlau bzgl. der Anzahl der Versuche für Klausuren. Könnten Sie mir da weiterhelfen?
Mich interessiert wie häufig man eine Klausur schreiben kann und auch woher ich die Informationen bekomme. In anderen Studiengängen sind es ja bswp. 3 oder unbegrenzt.
Viele Grüße