Bearbeitet Antrag auf ein Teilzeit-Studium in Rechtswissenschaft?
Hallo,

da ich derzeit Bürgergeld-Bezieherin bin und das Jobcenter lediglich ein Teilzeit-Studium unterstützt, möchte ich gerne einen Antrag auf ein Teilzeit-Studium stellen, da es ja glücklicherweise für mein Wünschstudium Rechtswissenschaft geht.

Leider finde ich in STINE keinen Antrag dafür, sondern nur für Härtefall, Doppelstudium etc.

Daher meine Frage, wo kann ich den stellen und was für einen Nachweis soll ich beifügen, den Bürgergeld-Bescheid vielleicht?

Und der Semesterbeitrag ist der gleiche wie bei dem Vollzeit-Studium und ist auch gegen Ende September fällig, bei einem Studiumbeginn im Oktober???

Danke im Voraus für baldige Antwort.

S. Schmidt
Re: Antrag auf ein Teilzeit-Studium in Rechtswissenschaft?
Hallo S.Schmidt,

Sie können den Antrag auf Teilzeit erst nach der Immatrikulation stellen - Sie finden dann den entsprechenden Antrag in Ihrem Studierenden-STiNE-Account. Der Bürgergeld-Bescheid ist als Nachweis genügend.

Genau - am Semesterbeitrag und dem Fälligkeitstermin ändert sich durch das Teilzeitstudium nicht.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Re: Antrag auf ein Teilzeit-Studium in Rechtswissenschaft?
Hallo,

in diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob Bürgergeld bei einem Teilzeitstudium an der Universität Hamburg bewilligt wird?

@S.Schmidt: Hatten Sie Erfolg bei Ihrer Bewilligung?

Mit besten Grüßen
Antworten