Hallo,
ich habe eben die Seiten zur Rückerstattung des Semesterbeitrags und zur Exmatrikulation gelesen und wollte, um sicherzugehen, nochmal nachfragen:
Ist es richtig, dass man, wenn man sich zum WiSe 2024 für das 1. Semester immatrikuliert hat, noch am 30.9. den Antrag auf Exmatrikulation und den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags stellen könnte?
Sprich: Kommt es auf den Tag an, an dem beide Anträge gestellt wurden?
Und: Wenn ich den Rückerstattungsantrag vor Semesterbeginn stelle, bekäme ich den gesamten bezahlten Betrag zurück (evtl. abzüglich des Verwaltungskostenbeitrags?) und wenn ich ihn nach Semesterbeginn stelle, nur anteilig den Betrag für das Semesterticket?