Rückerstattung Semesterbeitrag

Antworten
hkk96
Beiträge: 7
Registriert: So 20. Aug 2023, 19:40

Bearbeitet Rückerstattung Semesterbeitrag

Beitrag von hkk96 »

Hallo,
ich habe eben die Seiten zur Rückerstattung des Semesterbeitrags und zur Exmatrikulation gelesen und wollte, um sicherzugehen, nochmal nachfragen:

Ist es richtig, dass man, wenn man sich zum WiSe 2024 für das 1. Semester immatrikuliert hat, noch am 30.9. den Antrag auf Exmatrikulation und den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags stellen könnte?
Sprich: Kommt es auf den Tag an, an dem beide Anträge gestellt wurden?

Und: Wenn ich den Rückerstattungsantrag vor Semesterbeginn stelle, bekäme ich den gesamten bezahlten Betrag zurück (evtl. abzüglich des Verwaltungskostenbeitrags?) und wenn ich ihn nach Semesterbeginn stelle, nur anteilig den Betrag für das Semesterticket?
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5763
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Rückerstattung Semesterbeitrag

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo hkk96,

Sie müssen uns eine Verzichtserklärung bis zum 30.9. zusenden. Haben Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen, erhalten Sie diesen minus den Verwaltungskostenbeitrag zurück. Eine Verzichtserklärung nach dem 30.9. ist nur noch möglich, wenn der Semesterbeitrag nicht überwiesen wurde.

Entscheiden Sie sich nach dem 30.9. für einen Verzicht, haben aber den Semesterbeitrag bereits überwiesen, stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation über Ihren Studierenden-Account. Den Betrag für das Semesterticket können Sie sich dann vom HVV anteilig erstatten lassen.

https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... zicht.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten