ich möchte mich für das kommende Semester gerne beurlauben lassen und habe mich nun gefragt, wann ich mich die Rückerstattung des HVV-Tickets beantragen müsse, da ich die Semestergebühren zum WiSe 2024/25 noch nicht bezahlt habe.
bislang war es so, dass Sie bis spätestens zum 30. September beim Studierendenwerk Hamburg einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten für das Semesterticket zu stellen hatten, um das Geld für das Ticket im Falle einer Beurlaubung und Nichtnutzung zurückzubekommen. Der Prozess wird sich zum Wintersemester 2024/25 ändern. Derzeit befinden sich die Einzelheiten in Klärung.
Es wird vermutlich so sein, dass Ihnen die Kosten für das HVV-Ticket vom Semesterbeitrag auf Antrag abgezogen werden. Das heißt, Sie werden nach Antragsstellung einen Zahlträger über einen reduzierten Semesterbeitrag erhalten. Sollten Sie demnächst einen Zahlträger erhalten, der die volle Summe des Semesterbeitrages ausweist, zahlen Sie diesen bitte nicht.
Wir informieren alle Studierenden zu den Änderungen im Verfahren per E-Mail.
Mit der E-Mail wird die Antragsstellung möglich sein. Schicken Sie diesen dann ab und zahlen den reduzierten Beitrag sobald Sie den Zahlträger in Stine vorfinden, der einen geringeren Beitrag ausweist.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ich habe bislang keine E-Mail bezüglich der Rückerstattung des Semesterbeitrages bekommen. Ich habe nun bereits den vollen Semesterbeitrag gezahlt, da dies für die Immatrikulation nötig war. Gibt es womöglich Neuigkeiten diesbezüglich?