Hallo,
ich wollte fragen, ob ich bei der Immatrikulation eines Studiengangwechsels, meinen alten Immatrikulationsbescheid einreichen muss. In der Checkliste steht nämlich "Bescheinigung der Universität Hamburg über die Anerkennung" und ich habe nicht richtig verstanden, was damit gemeint ist.
mit freundlichen Grüßen
Jessica